Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft trat, setzt die europäische Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
In Bezug auf Websites bedeutet das: Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen ohne Einschränkungen genutzt werden können – egal ob mit oder ohne Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen. Das umfasst unter anderem Kontraste, Navigation per Tastatur, Screenreader-Kompatibilität und auch die Inhalte.
Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die sogenannte Barrierefreiheitserklärung – eine öffentlich zugängliche Information auf der Website, die darlegt, wie barrierefrei das Angebot ist und wo es ggf. noch Mängel gibt.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Nicht jede Website ist gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zu sein oder eine entsprechende Erklärung vorzuhalten. Die folgenden Akteure müssen die Vorgaben des BFSG umsetzen (Liste nicht vollständig):
Gesetzlich verpflichtet sind:
- Öffentliche Stellen
- Wirtschaftsakteure mit digitalen Dienstleistungen, sofern sie folgende Schwellenwerte überschreiten:
- mindestens 10 Beschäftigte
- oder einen Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro
Dies betrifft z. B.:
- Betreiber von Onlineshops
- Anbieter von E-Books
- Websites mit Terminbuchung oder Reservierungsmöglichkeit
- Anbieter von Audio- und Videodiensten
- Unternehmen mit digitalen Zahlungsdiensten
Nicht gesetzlich verpflichtet – aber empfohlen – sind:
- Unternehmen, die unterhalb der Umsatz- und Mitarbeitergrenze liegen
- Rein informative Websites mit gewöhnlichen Kontaktdaten
- Nichtkommerzielle Websitebetreiber (z. B. Blogs, private Seiten)
Warum Barrierefreiheit trotzdem für alle wichtig ist
Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, lohnt sich eine barrierefreie Website – und das aus mehreren Gründen:
1. Zugänglichkeit für alle
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Menschen mit Behinderungen Ihre Inhalte nutzen können. Auch Personen mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. ein gebrochener Arm, Alterssichtigkeit oder eine laute Umgebung) profitieren von klar strukturierten und gut bedienbaren Webseiten.
2. Besseres Google Ranking
Suchmaschinen wie Google bevorzugen barrierefreie Webseiten. Klare Strukturen, beschriftete Bilder und sinnvolle Navigationshilfen verbessern nicht nur die Benutzerfreundlichkeit, sondern auch Ihre Sichtbarkeit bei Google.
3. Wettbewerbsvorteil
Ein barrierefreier Webauftritt zeigt soziale Verantwortung und hebt Sie positiv von der Konkurrenz ab. Sie erreichen Zielgruppen, die bei anderen Anbietern ausgeschlossen werden – und stärken Ihre Marke als inklusiv und zukunftsorientiert.
Sie sind unsicher, ob Ihre Website barrierefrei ist?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Website den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht oder eine Barrierefreiheitserklärung benötigt, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

