Persönliche Daten dürfen nicht mehr ohne weiteres aus der EU in die USA übertragen werden. Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt.
Dieses neue Urteil betrifft insbesondere Anbieter wie Facebook, Google, Microsoft, Apple und Yahoo („Electronic Communication Service Provider“). Mit dem Urteil muss Datenverkehrin Drittländer genau unter die Lupe genommen werden. Die genauen Auswirkungen werden sich erst in den kommenden Wochen zeigen. Insbesondere muss man sehen, wie die betroffenen Unternehmen reagieren.
Was können Betreiber von Websites tun?
Welche von Ihnen genutzten Dienste übertragen persönliche Daten in die USA und auf welcher rechtlichen Grundlage? Prüfen Sie auch, ob Ihre Datenschutzerklärung aktualisiert werden muss. Beobachten Sie die Entwicklung. Mehr Informationen dazu gibt es bei der Kanzlei eRecht24 unter https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12236-eugh-erklaert-privacy-shield-fuer-ungueltig.html.
Das Urteil des EuGHs zum Nachlesen: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200091de.pdf
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