Seit Jahren war er fester Bestandteil vieler Impressen: der Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (kurz „OS-Link“). Doch jetzt ist Schluss – und Website-Betreiber sollten reagieren.

Was ist der OS-Link überhaupt?

Der sogenannte OS-Link führte zur Plattform der EU-Kommission für die Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Ziel war es, Streitigkeiten rund um Online-Verträge außergerichtlich zu klären. Betreiber von Websites, die Online-Geschäfte mit Verbrauchern anbieten, waren verpflichtet, diesen Link gut sichtbar im Impressum zu platzieren – oft in Verbindung mit dem Satz:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/“

Warum muss der Link jetzt entfernt werden?

Die EU-Kommission hat die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt. Das bedeutet:

  • Die Seite existiert nicht mehr
  • Der Hinweis im Impressum ist damit nicht mehr erforderlich – und sogar irreführend, weil der Link ins Leere führt.

Was genau muss ich tun?

Wenn Sie den OS-Link aktuell noch im Impressum verwenden, sollten Sie spätestens zum 20.07.2025:

  • Den kompletten Hinweistext zur OS-Plattform entfernen
  • Den Hyperlink löschen, falls er noch eingebunden ist

Beispiel für Text, der gestrichen werden sollte:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.“

Und was ist mit dem Hinweis zur Verbraucherschlichtung?

Oft wird zusätzlich ein Hinweis zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ergänzt, etwa:

„Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.“

Dieser Hinweis ist nicht zwingend zu entfernen, aber auch nicht mehr verpflichtend, solange Sie nicht zur Teilnahme bzw. Information verpflichtet sind (Pflicht besteht, wenn Website oder AGB vorhanden und > 10 Beschäftigte, sowie wenn Teilnahmebereitschaft oder -pflicht besteht).

Fazit: Impressum kurz prüfen, Abmahnrisiko vermeiden

Ein veralteter OS-Link kann zu Abmahnungen führen – auch wenn die Plattform gar nicht mehr existiert. Deshalb empfehle ich: Impressum prüfen und anpassen, am besten noch vor dem 20. Juli 2025.

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