Rechtssichere Websites
Beim Erstellen und Betreiben von Websites und Onlineshops sind einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Dazu gehören das TMG, die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung der EU. Für eine rechtssichere Website müssen zahlreiche Vorschriften eingehalten werden, und die Site muss bestimmte Informationen enthalten.
Dazu gehören:
- Impressum
- Datenschutzbestimmungen – Umsetzung und Einhaltung
- ggfs. AGB, Widerrufsbestimmungen und Preisangaben bei Shops
- Einhaltung von Cookie-Richtlinien
- ggfs. Einholen von Zustimmung zu Cookies und Inhalten von Drittanbietern mittels Cookie-Consent-Tool
- SSL-Verschlüsselung
- Nutzungs- und Urheberrechte
- … und vieles mehr
Dier Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Websites erfolgt automatisch unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben nach aktuellem Stand und in Abstimmung mit Ihnen. Gerne prüfe ich mit meiner Erfahrung auch Ihre bestehende Website zum Festpreis auf Einhaltung der verschiedenen rechtlichen Vorschriften und übernehme die Umsetzung mit Abrechnung nach Aufwand für Sie. Über eine Partnerkanzlei ist auch eine anwaltliche Prüfung mit Übernahme der entsprechenden Haftung möglich.
Was kann ich für Sie tun?
Egal ob Sie schon genau wissen, was Sie wollen, oder noch Beratung benötigen: Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne!
Häufige Fragen zum Thema rechtssichere Website
Woher bekomme ich ein Impressum und Datenschutzbestimmungen für meine Website?
Als Agenturpartner einer Anwaltskanzlei kann ich Ihnen als meinem Kunden ein Impressum und Datenschutzbestimmungen, individuell zugeschnitten auf Ihre Website, zur Verfügung stellen. Für Online-Shops oder Rechtstexte mit anwaltlicher Haftung ist der direkte Bezug über eine spezialisierte Anwaltskanzlei möglich.
Was ist ein Cookie-Consent-Tool und woher bekomme ich es?
Beim Setzen von Marketing- und Werbecookies sowie beim Laden von speziellen Inhalten über Drittanbieter ist das Einholen einer Einwilligung der Nutzer nötig, bevor diese gesetzt bzw. geladen werden, damit Ihre Website den Regelungen von DSGVO und ePrivacy-Verordnung entspricht. Das Einholen der Einwilligung ist mittels eines Cookie-Consent-Tools („Cookie-Banner“) realisierbar. Solche Banner können über verschiedene Anbieter bezogen werden. Gerne beraten ich Sie dazu und übernehme die Einbindung solch eines Tools.
Was muss man rechtlich beim Betrieb von Social-Media-Profilen beachten?
Auch für Ihr Unternehmen genutzte Profile in Social-Media-Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Pinterest müssen über ein Impressum und Datenschutzhinweise verfügen. Diese kann ich Ihnen als meinem Kunden ebenfalls bereitstellen.